| Meine Behandlungshonorare orientieren sich am Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH).
Klienten mit privater Krankenversicherung, Beamte mit Beihilfeanspruch
und gesetzlich Versicherte mit einer entsprechenden Zusatzversicherung
erhalten die Behandlungskosten in der Regel erstattet.
Eine Verordnung durch einen Arzt ist nicht erforderlich.
Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.
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